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Vollkaskoversicherung: Versicherungsumfang und Kostenfaktoren

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die jeder Fahrzeugbesitzer zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz abschließen kann. Sie ersetzt die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten eines Fahrzeuges, nach

  • selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug,
  • Vandalismusschäden durch Dritte.

Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch immer eine Teilkaskoversicherung. Insofern werden bei einer vorhandenen Vollkaskoversicherung auch Schäden im Rahmen der Teilkasko über den Vollkaskoversicherungsschutz abgewickelt.

 

Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung

Es gibt einige Situationen, in denen Experten und auch Verbraucherschützer sowie Automobilclubs den meisten Kfz-Haltern den Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlen. Eine Situation wäre zum Beispiel, dass es sich um ein hochwertiges und/oder noch relativ neues Fahrzeug handelt, sodass der Wertverlust im Schadensfall relativ hoch wäre. Ein anderer Grund könnte darin bestehen, dass das Fahrzeug des Versicherungsnehmers in erhöhtem Maße Risiken ausgesetzt ist, die nur über die Vollkaskoversicherung abzudecken sind, wie zum Beispiel Schäden durch Vandalismus oder durch nicht deliktfähige Kinder. Aber auch ein relativ hohes Sicherheitsbedürfnis des Verbrauchers im Allgemeinen kann dazu führen, dass die Vollkaskoversicherung empfehlenswert ist.

Wie bereits erwähnt, entscheiden Sie sich mit der Vollkaskoversicherung automatisch auch für eine Teilkaskoversicherung. Daher sind die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckten Schadensursachen natürlich indirekt im gesamten Versicherungsumfang der Vollkaskoversicherung enthalten sind. Darüber hinaus gibt es allerdings noch einige weitere Schadensursachen, die ausschließlich über die Vollkaskoversicherung abzudecken sind, nämlich:

  • Schäden am Fahrzeug durch Eigenverschulden des Versicherungsnehmers bzw. berechtigten Fahrers
  • Vandalismus
  • Schäden durch stärkeren Wind unterhalb eines Sturms
  • Schäden durch Fahrerflucht oder nicht zu ermittelnden Unfallflüchtigen
  • Benzinklau (durch Aufbohren des Tanks)
  • Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden

Es gibt also durchaus einige fast alltägliche Schadensursachen, die nicht über die Teilkaskoversicherung, dafür aber über die Vollkaskoversicherung abgesichert werden können.

 

Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?

Da die Vollkaskoversicherung keine Pflichtversicherung ist, kann jeder selbst entscheiden, ob ein Vollkaskoschutz für das eigene Fahrzeug sinnvoll ist. Grundsätzlich wird eine Vollkaskoversicherung für alle Neufahrzeuge und für höherwertige Fahrzeuge empfohlen. Ebenso ist eine Vollkaskoversicherung für Leasingfahrzeuge und finanzierte Fahrzeuge wichtig. Für Leasingfahrzeuge ist diese in der Regel vom Leasinggeber zwingend vorgeschrieben, bei finanzierten Fahrzeugen schützt sie den Versicherungsnehmer vor großen finanziellen Verlusten im Schadensfall.

 

GAP-Versicherung

Bei Leasingfahrzeugen wird in der Regel der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vom Leasinggeber vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte GAP-Versicherung als Bestandteil der Vollkaskoversicherung äußerst wichtig. Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzt sie die Differenz zwischen dem Leasingrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert. Die GAP-Versicherung wird ausschließlich für Leasingfahrzeuge angeboten und gilt nicht für finanzierte Fahrzeuge. In der Regel wird der Versicherungsbeitrag dadurch etwas teurer.

 

Schadenfreiheitsklassen bei der Vollkaskoversicherung

Genau wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es auch in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabattsystem. Für beide Versicherungszweige funktioniert das Rabattsystem identisch, wird aber separat voneinander gezählt. Das bedeutet, mit jedem schadenfreien Jahr steigt die Schadenfreiheitsklasse um den Faktor 1. Entsprechend erfolgt, genau wie in der Haftpflicht, nach einem belastenden Schadensfall eine Rückstufung.

Für die Einstufung in Typklassen und Regionalklassen gilt faktisch eine nahezu identische Vorgehensweise wie bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

 

Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung

Bei der Vollkaskoversicherung ist es möglich einen Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) mit in den Vertrag einzuschließen. Das bedeutet, bei einem Schaden beteiligt sich der Versicherungsnehmer anteilig an den Schadenskosten und zahlt den vereinbarten Selbstbehalt aus eigener Tasche. Die Selbstbeteiligung wird bei jedem Schaden und unabhängig von den tatsächlichen Schadenskosten in der vereinbarten Höhe fällig. Eine Selbstbeteiligung im Vertrag wirkt sich günstig auf den Versicherungsbeitrag aus. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.
Da die Teilkaskoversicherung automatisch in einer Vollkaskoversicherung enthalten ist und auch dort eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart werden kann, können für Vollkasko- und Teilkaskoschutz Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe ausgewählt werden.
Eine gängige Variante zum Selbstbehalt ist eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung inklusive der Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung.

 

Welche Kriterien beeinflussen den Beitrag zur Vollkaskoversicherung?

Bei der Vollkaskoversicherung gibt es natürlich ebenfalls einige Kriterien, die letztendlich zur Feststellung des zu zahlenden Versicherungsbeitrages führen. Zu nennen sind hier zunächst einmal wiederum die drei harten Tarifmerkmale, nämlich Regional- und Typklasse sowie die Schadenfreihetisklasse, die es bei der Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung gibt. Darüber hinaus existieren auch in der Vollkaskoversicherung die weichen Tarifmerkmale, wie zum Beispiel Unterbringung des Fahrzeuges über Nacht, Anzahl und Alter der Fahrer, jährliche Laufleistung und noch weitere Faktoren.

Ferner gibt es in der Vollkaskoversicherung noch weitere Leistungsmerkmale und Vertragsklauseln, die der Versicherungsnehmer wählen kann, die sich ebenfalls auf die Höhe der Versicherungsprämien auswirken. Dies betrifft zum Beispiel eine optional wählbare Neuwertversicherung. Konkret beinhaltet diese, dass die Versicherungsgesellschaft bei einem eventuellen Totalschaden nicht nur den dann aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, sondern beispielsweise bis zu 18 oder 24 Monate nach Erstzulassung des Fahrzeuges den Neuwert, also in den meisten Fällen den Kaufpreis.

Da Sie voraussichtlich bei einem eventuellen Vollkaskoschaden nicht sofort zurückgestuft werden möchten und somit einen zukünftig höheren Beitrag zahlen müssten, stellen die meisten Versicherer die Option zur Auswahl, nämlich den sogenannten Rückstufungs-Joker zu vereinbaren. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Versicherungsprämie für die Vollkaskoversicherung dann natürlich regelmäßig höher ausfällt, als wenn Sie beim ersten Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

 

Klausel zur groben Fahrlässigkeit

Kennen Sie das?
Sie haben es eilig und fahren bei doch noch schnell bei "Dunkelgelb" über die Ampelkreuzung?

Sie sind auf einer Party und trinken doch noch mal schnell ein Bierchen, weil Sie glauben, dass dies nicht so schlimm sei?
Zunächst wäre Ihnen zu empfehlen, die Straßenverkehrsordnung etwas ernster zu nehmen.

Aber auch in Bezug auf die Kaskoversicherung gibt es diesbezüglich etwas zu beachten, und zwar die Klausel zur groben Fahrlässigkeit. In der Vollkaskoversicherung werden Schäden an Ihrem Auto reguliert, jedoch kann die Versicherung, sofern Sie grob fahrlässig gehandelt haben, Leistungen kürzen oder auch verweigern. Sie sollten in den Vertragsbedingungen möglichst diese Klausel finden: "Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens.". Nur dann sind Sie auch bei Schäden versichert, wenn der Schaden durch ein fahrlässiges Verhalten zustande kam. Allerdings sollten Sie diese Klausel nicht als Blankoscheck verstehen. Bei durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursachten Unfällen kann es dazu kommen, dass ein Gericht darüber entscheidet, ob Ihre Versicherung den Schaden regulieren muss.