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Günstige Kraftfahrtversicherung für den Zweitwagen

Versicherungsnehmer, die sich neben dem Erstauto einen Zweitwagen zulegen, müssen das Fahrzeug natürlich entsprechend versichern. Doch es gibt einige Tücken, die Sie kennen sollten, wie z. B. Kriterien im Rahmen der Einstufung. Bei der Kraftfahrtversicherung für Zweitwagen lassen sich pro Jahr mehrere hundert Euro mit dem passenden Tarif sparen. Zweitwagen-Versicherungstarife schwanken stark, weshalb immer ein Kraftfahrtversicherungsvergleich gemacht werden sollte. Wir haben Tipps und Kniffe für Sie zusammengestellt, mit denen Sie eine günstige Zweitwagenversicherung finden und viel Geld sparen können.

 

Zweitwagenrabatte beim gleichen Versicherer

Eine Kraftfahrtversicherung für Zweitwagen wird abgeschlossen, wenn Sie selbst ein weiteres Fahrzeug nutzen wollen oder als sinnvolle Alternative für Fahranfänger, die bei den Versicherungsprämien sparen möchten. Gerade Führerschein-Neulinge müssen hohe Beitragssätze aufgrund der ungünstigen Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse null (SF 0) zahlen. Sie sollten sich vor Abschluss einer Zweitwagenversicherung eingehend mit den Vertragsbedingungen beschäftigen. Sie müssen Ihr Zweitfahrzeug nicht bei Ihrem Erstwagen-Versicherer versichern, allerdings ist diese Möglichkeit häufig eine praktikable Lösung. Zum einen ersparen Sie sich die umständliche Suche nach verschiedenen Policen, zum anderen profitieren Sie von Zweitwagenrabatten, die zahlreiche Assekuranzen gewähren.

 

Einstufungen wie beim Erstwagen

Versichern Sie gleich mehrere Fahrzeuge bei dem gleichen Versicherungsanbieter, können Sie unter Umständen erhebliche Vorteile nutzen. Viele Assekuranzen bieten Ihren Kunden günstigere Versicherungsprämien an und stufen das Fahrzeug in der gleichen Schadensfreiheitsklasse wie den Erstwagen ein. Sie beginnen also nicht bei 200 Prozent, sondern in der Klasse, die Sie bisher mit Ihrem Erstfahrzeug erreicht haben. Bei zahlreichen schadenfreien Versicherungsjahren zahlen Sie weitaus niedrigere Versicherungsbeiträge, häufig liegt das Einsparpotenzial bei über 500 Euro im Jahr.

 

Zweitfahrzeug-Versicherung – die Voraussetzungen

Bei Abschluss einer Zweitfahrzeugversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten ist, dass das als Erst-Kfz versicherte Fahrzeug nicht in die Klasse 0 (für Fahrer, die den Führerschein weniger als drei Jahre haben) oder eine der Schadenklassen M oder S (nach mindestens einem Schadensfall, der zur Rückstufung geführt hat) eingestuft ist. Beachten Sie, dass der Erstwagen-Fahrzeughalter immer angegeben werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass die Versicherung den Ehepartner als Fahrzeughalter akzeptiert. Besonders günstig sind Zweitwagenprämien, wenn der Halter auch der Nutzer des Fahrzeugs ist; teuer werden die Versicherungstarife, wenn Fahranfänger jünger als 23 Jahre sind. Bei langer Unfallfreiheit und Einordnung in eine niedrige Schadensfreiheitsklasse zahlen Sie die niedrigsten Versicherungsbeiträge.

 

Hinweis Fahranfänger

Ein Fahranfänger müsste sein Auto auf den Namen eines Elternteils anmelden. Im Schadensfall leistet die Kraftfahrtversicherung nur, wenn der Führerschein-Neuling auch als Nutzer eingetragen ist.