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Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Im Zuge der Kfz-Versicherung müssen Sie sich als Kfz-Halter nicht entscheiden, ob sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung nutzen möchten oder nicht. Der Grund besteht darin, dass es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, die Sie zwingend benötigen, bevor Sie Ihr Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zulassen können. Insbesondere aufgrund dieser Tatsache ist es wichtig, dass Sie den Umfang des Versicherungsschutzes kennen. Darüber hinaus sollten Sie informiert sein, welche Faktoren sich auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag und somit auf die für Sie anfallenden Kosten auswirken können.
Bereits vor Jahrzehnten wurde die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung ins Leben gerufen, sodass hierzulande seit dieser Zeit jeder Kfz-Halter, der sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, diesen Basisschutz benötigt. Der Grund für die Schaffung der Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung war vor allem, dass Geschädigte in der Praxis tatsächlich die Möglichkeit haben sollten, ihre aus dem Schaden heraus entstandenen Ansprüche durchzusetzen. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung wäre es hingegen häufig so, dass der Schadensverursacher aufgrund zu geringer Eigenmittel nicht dazu der Lage wäre, die entstandenen Kosten zu regulieren.
Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind demzufolge ausschließlich solche Schäden abgesichert, die mit dem versicherten Fahrzeug an einem anderen Verkehrsteilnehmer oder dessen Eigentum verursacht werden. Dabei sind es die folgenden drei Schadensarten, die über die Kfz-Haftpflicht versicherbar sind:
Da beispielsweise Unfälle im Straßenverkehr oftmals sehr hohe Schadenssummen nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn Personen zu Schaden kommen und eventuelle dauerhafte Verletzungen erleiden, sollte die Versicherungssumme vor allem bei Personen- und Sachschäden möglichst hoch gewählt werden. Experten empfehlen mittlerweile einen Mindestversicherungsschutz von zehn Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden, wobei der optimale Versicherungsschutz sicherlich in einer unbegrenzten Deckungssumme besteht. Im Bereich der Vermögensschäden kann die Versicherungssumme hingegen deutlich geringer ausfallen, sodass hier oftmals zwischen 100.000 und 250.000 Euro ausreichen.
Zu beachten ist ferner, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall auch davon abhängen kann, ob der Versicherungsnehmer bzw. der berechtigte Fahrer des versicherten Kraftfahrzeuges fahrlässig bzw. grob fahrlässig gehandelt hat. Insbesondere bei grober Fahrlässigkeit ist es nämlich häufiger der Fall, dass die Versicherungsgesellschaft zwar gegenüber dem Geschädigten sämtliche Kosten übernimmt, den Versicherungsnehmer jedoch mitunter in Regress nimmt.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind es zahlreiche Kriterien, die sich auf die Höhe der zu zahlende Versicherungsprämie auswirken können. Zu nennen sind hier zunächst einmal die sogenannten harten Merkmale, die bei jedem Versicherer Einfluss auf die Höhe des Beitrages zur Kfz-Haftpflichtversicherung nehmen. Es handelt sich dabei um die folgenden Merkmale:
Neben diesen harten Merkmalen gibt es noch die sogenannten weichen Kriterien, die Sie sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung finden, jedoch teilweise in etwas unterschiedlicher Gewichtung und Anzahl. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind es vor allem die folgenden weiteren Merkmale, die in der Summe dazu führen können, dass die jährliche Versicherungsprämie um 10 bis 30 Prozent höher oder niedriger ausfallen kann:
Es gibt also eine ganze Reihe von Faktoren, die sich auf die Höhe der zu zahlende Versicherungsprämie auswirken können.