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Richtiges Verhalten bei einem Autounfall: Wichtige Schritte und Tipps

Im Jahr 2024 starben 2.770 Menschen bei Verkehrsunfällen, was durchschnittlich acht Todesopfern pro Tag entspricht. Obwohl diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent gesunken ist, verdeutlicht sie die fortbestehende Gefährlichkeit des Straßenverkehrs. Die aktuellen Unfallstatistiken zeigen, dass über 90 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, wobei überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit mit 30 Prozent die häufigste Ursache für tödliche Unfälle darstellt.  Gleichzeitig offenbaren Studien zur Ersten Hilfe alarmierende Defizite: Bei 55 Prozent der deutschen Bevölkerung liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs mehr als zehn Jahre zurückDiese Erkenntnisse unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung über das richtige Verhalten bei einem Autounfall.

 

Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall

 Nach einem Verkehrsunfall ist das oberste Gebot, Ruhe zu bewahren und überlegt vorzugehen. In den ersten Augenblicken nach dem Zusammenstoß strömt Adrenalin durch den Körper, die Gedanken überschlagen sich, und der Schock sitzt tief. Dennoch ist es entscheidend, trotz aller Aufregung einen klaren Kopf zu bewahren, da das unmittelbare Verhalten nach dem Unfall nicht nur die Sicherheit der Beteiligten beeinflusst, sondern auch die weitere Schadensregulierung maßgeblich bestimmen kann.

Sofortmaßnahmen nach einem Verkehrsunfall

  1. Der allererste Schritt beim richtigen Umgang mit einem Autounfall besteht darin, schon vor dem vollständigen Anhalten des Fahrzeugs die Warnblinkanlage einzuschalten. Diese einfache Aktion macht andere Verkehrsteilnehmer sofort auf die Gefahrensituation aufmerksam und kann entscheidend dazu beitragen, weitere Kollisionen zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  2. Nach dem Stillstand des Fahrzeugs ist es wichtig, das Auto sicher am Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen zu positionieren, wobei der eigene Schutz oberste Priorität hat. Bevor das Fahrzeug verlassen wird, muss unbedingt eine Warnweste angelegt werden, da dies in Deutschland vorgeschrieben ist und die Sichtbarkeit erheblich erhöht.
  3. Beim Verlassen des Fahrzeugs sollte dies ausschließlich über die dem Verkehr abgewandte Seite erfolgen, um das Risiko einer Kollision mit vorbeifahrenden Fahrzeugen zu minimieren. Gleichzeitig sind wichtige Gegenstände wie das Mobiltelefon, der Verbandskasten und das Warndreieck mitzunehmen, da diese für die weiteren Maßnahmen benötigt werden.

Absicherung der Unfallstelle und Warndreieckplatzierung

Die korrekte Absicherung der Unfallstelle ist ein kritischer Faktor beim richtigen Verhalten nach einem Autounfall, der überlebenswichtig sein kann. Das Warndreieck muss an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrbahnrand oder am Rand des Seitenstreifens aufgestellt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Unfallstelle variieren je nach Straßentyp: Innerorts sollte der Abstand mindestens 50 Meter betragen, auf Landstraßen mindestens 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 200 Meter. Diese Abstandsregelungen sind nicht willkürlich gewählt, sondern basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über Reaktionszeiten und Bremswege bei verschiedenen Geschwindigkeiten. Ein zu nah aufgestelltes Warndreieck kann dazu führen, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht rechtzeitig reagieren können, während ein zu weit entfernt aufgestelltes Dreieck möglicherweise nicht mit der Unfallstelle in Verbindung gebracht wird.

Bei Unfällen in Kurven oder auf Kuppen gelten besondere Regeln, da hier die Sichtweite eingeschränkt ist und das Warndreieck vor der Kurve oder Kuppe aufgestellt werden muss. Die Positionierung des Warndreiecks erfordert besondere Aufmerksamkeit für die eigene Sicherheit. Beim Gehen zum Aufstellort sollte man sich möglichst weit vom fließenden Verkehr entfernt bewegen und dabei die Warnweste tragen.

Auf Autobahnen gelten spezielle Sicherheitsvorschriften, die lebensrettend sein können. Hier ist es unerlässlich, sich nach dem Verlassen des Fahrzeugs unverzüglich hinter die Leitplanke zu begeben. Die hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen und die eingeschränkte Reaktionszeit anderer Fahrer machen diese Schutzmaßnahme zu einer absoluten Notwendigkeit.

Erste Hilfe und Notrufverfahren 

Nach der Absicherung der Unfallstelle gilt die volle Aufmerksamkeit den möglicherweise verletzten Personen. Die Verpflichtung zur Ersten Hilfe ist in Deutschland nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich verankert - unterlassene Hilfeleistung kann strafbar sein. Diese gesetzliche Verpflichtung unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung jedes Einzelnen, in Notfallsituationen zu helfen, soweit es möglich und zumutbar ist.

Die Erstversorgung verletzter Personen erfordert eine systematische Herangehensweise.

  1. Zunächst ist zu prüfen, ob Personen bei Bewusstsein sind und ansprechbar reagieren.
  2. Bei bewusstlosen Personen ist die stabile Seitenlage anzuwenden, um die Atemwege freizuhalten.
  3. Starke Blutungen müssen durch Direktdruck gestillt werden.
  4. Besonders kritisch ist die Situation bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen, wo jede unnötige Bewegung vermieden werden sollte.

Der Notruf unter der europaweit gültigen Nummer 112 sollte unverzüglich abgesetzt werden, wenn Personen verletzt sind oder eine erhebliche Gefahr besteht. Bei der Notrufabsetzung sind präzise Angaben entscheidend für eine effektive Rettung. Die sogenannten W-Fragen müssen beantwortet werden: Wo ist der Unfall geschehen mit möglichst genauer Ortsangabe inklusive Fahrtrichtung und Streckenkilometer, was ist passiert, wie viele Menschen sind betroffen, welche Verletzungen liegen vor, und ist beim Unfall Gefahrgut ausgetreten. Besonders wichtig ist es, nicht sofort aufzulegen, sondern Rückfragen der Leitstelle abzuwarten.

Während des Wartens auf professionelle Hilfe ist ein ausreichender Abstand zum Unfallfahrzeug zu halten, und keinesfalls sollte im Auto gewartet werden. Diese Vorsichtsmaßnahme ist besonders wichtig, da Unfallfahrzeuge durch auslaufende Betriebsstoffe oder beschädigte Batterien eine Brandgefahr darstellen können.

Rechtliche Aspekte und Polizeiverständigung

Die Frage, wann die Polizei bei einem Verkehrsunfall verständigt werden muss, ist von erheblicher rechtlicher Bedeutung und kann weitreichende Konsequenzen haben. Grundsätzlich besteht in Deutschland keine generelle Pflicht, bei jedem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen. Wenn alle Unfallbeteiligten damit einverstanden sind und der Sachverhalt eindeutig ist, können kleinere Unfälle auch ohne polizeiliche Aufnahme geregelt werden.

Es gibt jedoch zahlreiche Situationen, in denen die Polizeiverständigung beim richtigen Verhalten bei einem Autounfall unerlässlich ist. Bei jedem Personenschaden, auch bei nur leichten Verletzungen, muss die Polizei verständigt werden. Dies liegt daran, dass für die Beteiligten in solchen Fällen eine objektive Beurteilung des Unfallhergangs und der Verantwortlichkeiten meist unmöglich ist. Auch bei hohem Sachschaden, der offensichtlich die Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1000 Euro übersteigt, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme empfehlenswert.

Weitere Situationen, die eine Polizeiverständigung erfordern, umfassen Streitigkeiten über die Schuldfrage oder den Unfallhergang, Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss bei einem Beteiligten, Fahrerflucht, Unfälle mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen sowie Schäden an Mietwagen oder Leasingfahrzeugen, bei denen dies oft vertraglich vorgeschrieben ist.

In besonderen Fällen ist die Polizeiverständigung sogar zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, bei denen eine der Parteien nicht anwesend ist, wie beispielsweise bei einem Auffahrunfall auf ein geparktes Auto. Der Unfallverursacher muss zunächst eine angemessene Zeit auf den anderen Beteiligten warten und dann die Polizei verständigen.

Dokumentation und Beweissicherung 

Die ordnungsgemäße Dokumentation eines Verkehrsunfalls ist das Fundament für eine erfolgreiche Schadensregulierung und kann bei Rechtsstreitigkeiten von entscheidender Bedeutung sein. Wenn keine Polizei vor Ort ist, liegt die Verantwortung für eine umfassende Dokumentation bei den Unfallbeteiligten selbst. Diese Aufgabe erfordert systematisches Vorgehen und Aufmerksamkeit für Details, die später von großer Wichtigkeit sein können.

Die fotografische Dokumentation bildet das Herzstück der Beweissicherung beim richtigen Verhalten bei einem Autounfall. Es sollten Fotos aus verschiedenen Perspektiven und Richtungen von allen beteiligten Fahrzeugen, dem Unfallort, dem Umfeld sowie von Verkehrsschildern und Straßenlaternen gemacht werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Bremsspuren, Glassplitter, umherliegende Fahrzeugteile und andere Unfallspuren, da diese wichtige Hinweise auf den Unfallhergang geben können. Die Fotos sollten sowohl Übersichtsaufnahmen als auch Detailaufnahmen umfassen, um ein vollständiges Bild der Unfallsituation zu dokumentieren. Bei der Erstellung einer Unfallskizze sollten alle relevanten Straßenverläufe, Fahrzeugpositionen vor und nach dem Unfall, Verkehrszeichen und Ampeln sowie die Fahrtrichtungen aller Beteiligten eingezeichnet werden. Diese Skizze muss von allen Unfallbeteiligten unterschrieben werden, um ihre Verbindlichkeit zu gewährleisten.

 Der Datenaustausch zwischen den Unfallbeteiligten ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Beteiligte muss den anderen Parteien Angaben zu seiner Person (Name und Adresse), zum Fahrzeug und zu seiner Unfallbeteiligung machen. Dazu gehören auch die Versicherungsdaten und die Versicherungsnummer sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.

 

 

Verkehrsunfall im Ausland

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland treten oft Verständigungsprobleme auf. Daher ist es wichtig, sich vor der Reise umfassend über die Gegebenheiten des Reiseziels zu informieren. Besonders die Verkehrsregeln wie Linksverkehr, Vorfahrtsregeln und Tempolimits sollten bekannt sein. Bereits vor Reisebeginn ist es ratsam, folgende Unterlagen mitzunehmen:

  1. Eine Grüne Versicherungskarte von Ihrer Gesellschaft wird empfohlen, auch wenn sie nicht mehr überall zwingend ist. Sie enthält nützliche Informationen wie Versicherungsnummern und Kontaktdaten und ist in der Türkei und einigen osteuropäischen Ländern erforderlich.
  2. Ein internationaler Unfallbericht sollte vorsichtshalber zu den Reisedokumenten gepackt werden, da er in mehreren Sprachen verfügbar ist.
  3. Die Mallorca-Police, die Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, bietet im Ausland höhere Deckungssummen. In der Türkei und der EU gilt sie, während für andere Länder eine Traveller Police notwendig ist, die größere Haftpflichtschäden deckt, aber keine Kaskoschäden.

Verhalten im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland:
Grundsätzlich werden im Ausland bei Unfällen ähnliche Schritte wie in Deutschland empfohlen. Dazu gehört

  1. das Anlegen einer Warnweste,
  2. das Einschalten der Warnblinkanlage und
  3. das Aufstellen eines Warndreiecks.
  4. Bei Personenschäden sollte der Notruf, der in Europa 112 und in den USA 911 lautet, gewählt werden.
  5. Erste Hilfe zu leisten ist ebenfalls wichtig.
  6. In osteuropäischen Ländern sollte die Polizei auch bei geringfügigen Schäden gerufen werden, während sie in anderen Ländern nur bei Personenschäden erforderlich ist.
  7. Bei Mietwagenunfällen, Uneinigkeit oder Fahrerflucht muss immer die Polizei informiert werden.
  8. Zudem sollten Unfallfotos gemacht und der internationale Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben werden. Unterschreiben Sie kein Dokument in einer Sprache, die Sie nicht verstehen!
  9. Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, suchen Sie schnellstmöglich einen Arzt auf und lassen sich ein Attest ausstellen. Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und im Fall eines Mietwagenunfalls die Mietwagenfirma.

Schadensregulierung bei einem Unfall im Ausland:
Bei selbstverschuldeten Unfällen im Ausland deckt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug unabhängig von der Schuldfrage. Ist der Unfallgegner schuld, sollte seine Versicherung Kontakt mit Ihnen aufnehmen, meist über einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser kann über den Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden. Passiert der Unfall außerhalb der EU, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Dieser oder der Bürgerservice des Auswärtigen Amts kann bei bürokratischen Hürden helfen. Innerhalb von drei Monaten nach dem Unfall kann auch die deutsche Verkehrsopferhilfe (VOH) kontaktiert werden, besonders wenn der gegnerische Unfallwagen nicht identifiziert werden kann oder der Unfallgegner flüchtig ist oder sich weigert, den Schaden zu regulieren.

 

Das richtige Verhalten bei einem Wildunfall

Von einem Wildunfall wird gesprochen, wenn am Auto ein Schaden durch den Aufprall mit einem Tier oder durch ein Ausweichmanöver wegen einem Tier entstanden ist. Bei einem Wildunfall muss es sich um Haarwild handeln, also beispielsweise Rotwild, Schwarzwild, Damwild, Rehwild, Luchse oder Füchse. Unfälle mit Federwild wie Fasanen oder mit Nutztieren wie Kühen zählen nicht zu den Wildunfällen.

Ablauf nach einem Wildunfall
Auch wenn es Ihnen schwer fällt, sollten Sie nach einem Wildunfall Ruhe bewahren. Sichern Sie die Unfallstelle wie folgt ab:

  1. Schalten Sie Ihren Warnblinker ein.
  2. Ziehen Sie eine Warnweste an.
  3. Stellen Sie das Warndreieck auf.
  4. Dokumentieren Sie den Unfall und den Schaden.

Ein Wildschaden sollte sofort der Polizei und dem Wildhüter bzw. Jagdpächter gemeldet werden. Auch dann, wenn das Tier noch weitergelaufen ist und nicht mehr gefunden werden kann, hat eine Meldung zu erfolgen. Berühren Sie verletzte Tiere nicht, da diese in ihrer Angst oft aggressiv reagieren. Verendete Tiere dürfen Sie nicht mitnehmen, da Sie sonst wegen Wilderei angezeigt werden könnten. Sie müssen den Wildunfall auch melden, um nicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen oder wegen Fahrerflucht belangt zu werden. Nur bei einer ordnungsgemäßen Schadenmeldung haben Sie auch Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Ein Sachverständigengutachter wird den durch das Tier verursachten Schaden ermitteln. Hierfür sollten Sie aussagekräftige Fotos bereithalten, die Spuren des Wildunfalls wie Fell, Haare oder Blut vorweisen. Wildhüter oder Jagdpächter können Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Sie dann Ihrer Versicherung als Nachweis zukommen lassen.

Teilkaskoversicherung beim Wildunfall
Ist ein Wildschaden nachweislich durch das Wildtier entstanden, reguliert die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstanden sind, werden hingegen nicht übernommen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn bei dem Wildunfall besonders große Tiere wie Hirsche verwickelt waren. Lassen Sie sich nach einem Wildunfall eine Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter ausstellen oder schriftlich von Zeugen bestätigen. 

Vollkaskoversicherung beim Wildunfall
Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz bei Wildunfällen. Sie leistet auch bei selbst verschuldeten Schäden, die durch Ausweich- oder Bremsmanöver entstanden sind. Auch ein Nachweis darüber, dass es sich bei dem Schaden um einen Wildschaden handelt, bedarf es in der Regel nicht.

 

Rechte prüfen

Nicht selten lassen sich Unfallopfer von der gegnerischen Versicherungen unter Druck setzen und verzichten so unbewusst auf Ansprüche. Mit dem Versprechen, sich um alles schnell und unbürokratisch kümmern zu wollen, geht es jedoch oft nur darum, möglichst wenig zu zahlen.

  • Anwaltlichen Rat einholen
    Unfallopfer sind gut beraten, wenn sie ihre Ansprüche durch Anwälte prüfen lassen. Die damit verbundenen Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Optimale Ansprechpartner sind auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwälte.
  • Schaden begutachten lassen
    Geschädigte haben Anspruch auf einen Gutachter, der den Schaden begutachtet. Statt sich auf den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu verlassen, sollten Unfallopfer sich selbst einen Gutachter suchen.

 

Fazit

Das korrekte Verhalten bei einem Autounfall ist lebensrettend und hilft, rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden. Über 55% der Deutschen haben seit mehr als zehn Jahren keinen Erste-Hilfe-Kurs besucht, obwohl täglich acht Verkehrstote zu beklagen sind. Die meisten Unfälle sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen, was die Wichtigkeit von präventiven Maßnahmen unterstreicht. Verkehrsteilnehmer sollten regelmäßig ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen und Notfallausrüstungen überprüfen. Durch Prävention und richtiges Verhalten im Notfall können Unfallzahlen reduziert und Leben gerettet werden.