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Teilkaskoversicherung: Versicherungsumfang und Kostenfaktoren

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Deutschland ohnehin eine Pflichtversicherung ist, entscheiden sich die meisten Kfz-Halter zusätzlich für den Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Dieser ergänzende Schutz ist sehr wichtig, da über die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich solche Schäden abgesichert sind, die Sie als Versicherungsnehmer oder ein berechtigter Fahrer Ihres Fahrzeuges an anderen Personen bzw. deren Eigentum verursachen. Die Kaskoversicherung ist hingegen sowohl in Form der Teil- als auch der Vollkaskoversicherung dafür zuständig, dass Schäden reguliert werden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind und nicht schuldhaft durch andere Personen verursacht wurden.

 

Welche Schäden sind über die Teilkaskoversicherung abgesichert?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist bei der Teilkaskoversicherung zunächst einmal auf Schäden begrenzt, die das eigene Fahrzeug des Versicherungsnehmers betreffen. Sollten diese Schäden allerdings durch einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft verursacht worden sein, ist nicht die Teilkaskoversicherung zuständig, sondern selbstverständlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ansonsten gibt es zahlreiche Schadensursachen, die bereits über die Teilkaskoversicherung abgesichert sind und für die keine Vollkaskoversicherung benötigt wird. Dazu gehören insbesondere die folgenden Schadensursachen:

  • Hagel
  • Sturm
  • Blitzeinschlag
  • Feuer
  • Diebstahl des Fahrzeuges
  • Einbruch-Diebstahl
  • Steinschlag
  • Kollision mit Haarwild

Die zuvor genannten Schadensursachen sind es in Hauptsache, die über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Wer einen noch umfangreicheren Versicherungsschutz und einige weitere Ursachen versichert haben möchte, muss sich hingegen für eine Vollkaskoversicherung entscheiden.

Die meisten Schadensregulierungen erfolgen nach Glasbruch an Autoscheiben, Rückspiegeln und Scheinwerfern, gefolgt von Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Wildunfällen und Marderbiss.
 

Welche Kriterien beeinflussen die Kosten bei der Teilkaskoversicherung?

Auch in der Teilkaskoversicherung ist es so, dass die zu zahlende Versicherungsprämie von einigen Faktoren bestimmt wird. Wie bereits in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgeführt, gibt es auch hier die sogenannten harten und weichen Kriterien. Zu den harten Tarifmerkmalen gehört in der Teilkaskoversicherung zunächst einmal die Typ- und Regionalklasse. Eine Schadensfreiheitsklasse gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht.

Neben diesen harten Tarifmerkmalen existieren in der Teilkaskoversicherung diverse weiche Kriterien, die sich in der Summe ebenfalls nicht unerheblich auf die zu zahlende Versicherungsprämie auswirken können. Zu diesen weicheren Kriterien, die der Versicherungsnehmer zumindest in Teilen beeinflussen kann, zählen insbesondere:

  • Garagenfahrzeug ja oder nein
  • Anzahl und Alter der Fahrer
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Nutzungsart des Fahrzeuges
  • Werkstattbindung ja oder nein

Diese Merkmale und noch einige weitere Faktoren sollten Sie auch beim Kfz-Versicherungsvergleich in der Teilkaskoversicherung beachten, da sie den Beitrag nicht unerheblich reduzieren oder natürlich auch erhöhen können.

 

Selbstbeteiligung

Wie in der Vollkaskoversicherung kann auch in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart werden. Auch hier gilt die Regel: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag.