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Wissenswertes zum Versicherungswechsel der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung gehört definitiv zu den Versicherungsarten, bei denen im Durchschnitt betrachtet am häufigsten ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft vorgenommen wird. Wie in der Rubrik Kündigungsoption bereits aufgeführt wurde, gibt es in der Autoversicherung eine ordentliche Kündigung sowie eine Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts. Der Versicherungswechsel als solcher wird in aller Regel dann vorgenommen, falls Sie ein günstigeres Angebot bei einer anderen Versicherungsgesellschaft gefunden haben. Allerdings sollten Sie beim Vergleich auch auf die Tarifmerkmale und Leistungen achten, da sich diese letztendlich vor allem im Schadensfall auf die anfallenden Kosten auswirken können.

 

Wechselstrategien und wichtige Klauseln erklärt

Die Wahl der richtigen Autoversicherung kann eine Herausforderung sein, besonders wenn es um den Wechsel Ihrer aktuellen Versicherung geht. Dabei gibt es einige wichtige Aspekte, die Ihnen nicht nur helfen, Geld zu sparen, sondern auch sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug optimal abgesichert ist. Egal ob Sie über einen Wechsel nachdenken, weil Sie mit Ihrer aktuellen Versicherung unzufrieden sind, oder ob Sie einfach nur den besten Deal auf dem Markt suchen – dieser Leitfaden ist für Sie. Wir werden uns mit verschiedenen Themen auseinandersetzen, darunter den Kontrahierungszwang, die Überprüfung der Haftpflichtdeckungssumme, die Klausel der groben Fahrlässigkeit, den Sinn der Werkstattbindung, die Suche nach einem Rabattretter, Schutz gegen alle Tierarten, die Festlegung des Neuwerts Ihres Fahrzeugs, GAP-Versicherung bei Leasing und Kredit sowie die Mallorca-Police.

  • Kontrahierungszwang – Was bedeutet das für Sie?
    Beginnen wir mit einem wichtigen Begriff in der Welt der Autoversicherungen: dem Kontrahierungszwang. Dieser Begriff bedeutet, dass Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, jedem Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten. Der Kontrahierungszwang deckt jedoch ausschließlich die Haftpflichtversicherung ab. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung nicht unter diese Regelung fällt und Versicherungsunternehmen frei entscheiden können, wem sie solche Policen anbieten.

  • Haftpflichtdeckung – Wie viel ist genug?
    Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Doch wie hoch sollte die Deckungssumme sein? Experten empfehlen eine Deckungssumme, die weit über dem gesetzlichen Minimum liegt. Die Kosten für Sach- oder Personenschäden können schnell in die Millionen gehen, besonders bei schweren Unfällen. Eine hohe Deckungssumme gibt Ihnen ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Es ist daher ratsam, eine Absicherungssumme von wenigstens 50, idealerweise jedoch 100 Millionen Euro zu vereinbaren. 

  • Grobe Fahrlässigkeit – Ein heikles Thema
    Die Kaskoversicherung bietet Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Doch Vorsicht: Viele Versicherungen schließen Schäden aus, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Was bedeutet das? Wenn Ihnen ein Fehler unterläuft, der weit von normalem Verhalten abweicht – beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel –, könnte Ihre Versicherung die Zahlung verweigern. Achten Sie daher auf Klauseln, die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdecken.

  • Werkstattbindung bei geleasten oder auf Kredit gekauften Fahrzeug

    Bei einer Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung verpflichten Sie sich, im Schadensfall Ihr Fahrzeug nur in bestimmten, vom Versicherer vorgegebenen Werkstätten reparieren zu lassen. Bei einem geleasten oder auf Kredit gekauften Fahrzeug können der Leasinggeber oder die Bank bestimmen, dass das Fahrzeug in einer Fachwerkstadt repariert wird. Wird dagegen verstoßen, kann dies zu Konflikten mit den Anforderungen des Leasinggebers oder der finanzierenden Bank führen.
    Die Versicherungsgesellschaft wäre nicht verpflichtet, die vollen Reparaturkosten zu übernehmen. In der Regel werden Sie mit höheren Eigenanteilen konfrontiert, oder die Versicherung erstattet nur einen Teil der Kosten, basierend auf den Vertragskonditionen mit ihren Netzwerkwerkstätten. Darüber hinaus könnten Sie bei zukünftigen Schadensfällen mit einer erhöhten Prämie rechnen, da das Verlassen des vereinbarten Netzwerks als Risikoerhöhung gewertet werden kann. In extremen Fällen ist es sogar denkbar, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag mit Ihnen aufhebt, sollte die Klausel wiederholt missachtet werden.
    Tipp: Verzichten Sie bei einem geleasten oder auf Kredit gekauften Fahrzeug also besser auf die Werkstattbindung!

  • Rabattretter – Ihre Versicherungsprämien schützen
    Ein Rabattretter ist eine Klausel, die Sie vor dem Verlust Ihrer Schadensfreiheitsrabatte im Falle eines ersten Schadens bewahrt. Dies kann besonders wertvoll sein, wenn Sie über Jahre hinweg unfallfrei gefahren sind. Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle oder zukünftige Versicherung solche Optionen bietet.

  • Schutz gegen alle Tiere – Nicht nur Bambi
    Viele sind überrascht, wenn sie erfahren, dass die Teilkasko nicht automatisch Schäden durch alle Tierarten abdeckt. Oft sind nur Zusammenstöße mit Haarwild versichert. Wenn Ihnen der umfassende Schutz wichtig ist, suchen Sie nach einer Versicherung, die Schäden durch alle Tiere abdeckt.

  • Neuwertentschädigung – Was ist Ihr Fahrzeug wert?
    Besonders bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen ist die Neuwertentschädigung (oder Neupreisklausel) von Bedeutung. Diese sorgt dafür, dass Sie im Totalverlustfall den ursprünglichen Kaufpreis Ihres Fahrzeugs erstattet bekommen. Ohne diese Klausel erhalten Sie nur den aktuellen Zeitwert, der deutlich niedriger sein kann.

  • GAP-Versicherung – Lückenschluss bei Leasing und Kredit
    Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kann im Schadensfall eine finanzielle Lücke entstehen: der sogenannte GAP. Dieser entsteht, wenn der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs unter der noch offenen Finanzierungssumme liegt. Eine GAP-Versicherung deckt genau diese Differenz ab.

  • Mallorca-Police – Auch im Urlaub geschützt
    Die Mallorca-Police erweitert den Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Haftpflicht auf Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Dies kann besonders im Urlaub von Vorteil sein, da lokale Anbieter oft nur minimale Deckungssummen bieten.

  • Telematiktarife
    Versicherungsmodelle unter dem "Zahle-wie-du-fährst"-Prinzip nutzen Telematiktechnologien, um Fahrdaten in Echtzeit zu erfassen und auszuwerten. Dadurch können Versicherungen individuelle Risikoprofile der Fahrer erstellen und die Versicherungskosten entsprechend anpassen. Indikatoren wie Fahrstil, Geschwindigkeitsübertretungen und Fahrzeiten fließen in die Beitragsberechnung mit ein.

Sie sehen, ein Wechsel der Autoversicherung erfordert eine sorgfältige Überlegung und Recherche. Berücksichtigen Sie die genannten Aspekte und Klauseln, um eine Versicherung zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht.

 

Rückstufungsrisiko beachten

Der Wechsel oder die Kündigung einer Police kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn es um die Feinheiten von Sondereinstufungen und Rabattschutz geht. Nicht selten wundern sich Kunden, dass ihre Autoversicherung nach einem Wechsel doch teurer wird als veranschlagt.

  • Was genau sind Rückstufungsrisiken?
    Rückstufungsrisiken beziehen sich auf die Möglichkeit, dass Ihr Beitragssatz und somit Ihre Versicherungsprämien steigen, nachdem Sie einen Schadensfall gemeldet haben. Versicherungen kategorisieren Fahrer basierend auf ihrem Risikoprofil, und jeder gemeldete Schaden kann dazu führen, dass Sie in eine höhere Risikokategorie eingestuft werden. Dies kann unmittelbar höhere Kosten nach sich ziehen.

  • Die Bedeutung von Sondereinstufungen
    Sondereinstufungen sind spezielle Vereinbarungen, die unter bestimmten Bedingungen zwischen Versicherungsnehmern und -gebern getroffen werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bei Vertragsbeginn, als es der tatsächlichen Schadenfreiheitsgeschichte entsprechen würde. Dies kann für Fahranfänger oder Personen, die nach längerer Pause wieder einsteigen, von Vorteil sein. Doch Vorsicht: Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann diese Sondereinstufung verloren gehen, da der neue Versicherer möglicherweise nur die tatsächliche, dokumentierte Schadenfreiheit anerkennt.

  • Der Wert des Rabattschutzes
    Rabattschutz ist eine optionale Zusatzleistung, die von vielen Versicherungen angeboten wird. Er schützt vor der Rückstufung im Schadenfall, sodass Ihre Prämien im Folgejahr nicht steigen, selbst wenn Sie einen oder mehrere Schäden melden. Dies klingt zunächst nach einer attraktiven Option, doch es gibt einen Haken: Der Schutz ist oft an den aktuellen Versicherer gebunden. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel, kann es sein, dass Ihr neuer Versicherer die vorangegangenen Schäden berücksichtigt und eine entsprechende Rückstufung vornimmt, trotz bestehenden Rabattschutzes bei Ihrem vorherigen Anbieter.

Wie Sie das Rückstufungsrisiko minimieren können:

  1. Informieren Sie sich gründlich
    Bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, sollten Sie genau verstehen, welche Bedingungen und Vorteile an Ihre aktuelle Police gebunden sind. Vergleichen Sie diese mit den Angeboten potenzieller neuer Versicherer.
  2. Verhandeln Sie mit Ihrem neuen Anbieter
    Einige Versicherer sind bereit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, insbesondere wenn Sie eine gute Fahrhistorie vorweisen können. Es lohnt sich, über Sondereinstufungen und die Anerkennung Ihres bisherigen Rabattschutzes zu verhandeln.
  3. Bewerten Sie den Wert des Rabattschutzes
    Überlegen Sie genau, ob der Rabattschutz für Ihre Situation sinnvoll ist. In manchen Fällen kann es günstiger sein, kleinere Schäden selbst zu zahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden.
  4. Halten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse im Blick
    Behalten Sie Ihre SF-Klasse und die damit verbundenen Konditionen genau im Auge. Bei einem Wechsel sollten Sie darauf achten, dass Ihre neue Versicherung eine vergleichbare Einstufung bietet.